Ja.
Dafür ist diese Ausbildung in Theorie und Praxis fachbezogen ausgelegt. Dafür notwendig ist die Anmeldung zum Gewerbe des: Tiermasseur/Tierbewegungslehrer/-Trainer. In Österreich: Freies Gewerbe.
Tip: Informieren Sie sich dazu vorher bei der WKO.
Ja.
Die Anmeldung zum freien Gewerbe der: "Tiermassage/Tierbewegungslehrer/-Trainer" erfolgt über die jeweilige zuständige Behörde (BH oder Magistrat, Gewerbeamt). Sie dürfen aber keine Praxis eröffnen, in welcher tierärztliche Tätigkeiten oder dem Tierarzt vorbehaltene Tätigkeiten beworben angeboten oder ausgeführt werden.
Führen Sie nur die gewerblich vorgeschriebene Bezeichnung ihres Berufes in der Werbung und Korrespondenz an. Achtung! Unzulässig sind die Begriffe: "Physio" oder "Physiotherapeut", sowie "Therapie" und die "Behandlung" des Tieres. Diese sind den Tierarzt vorbehalten. Wir verwenden den Terminus der Anwendung.
Ja.
Hinsichtlich der von uns vorgelegten und auch kontrollierten Sicherheitsnormen benötigen Sie: Sicherheitsschuhe und strapazierfähiges Arbeitsgewand. . .
Ja. Nach klaren Auflagen und Bedingungen!
Sie dürfen auch als Tiermasseur/In und Tierbewegungslehrer/In -Trainer/In am kranken/verletzten Tier in direkter Zusammenarbeit mit dem/der Tierarzt/In (als Bedingung und Voraussetzung) arbeiten. Abhängig davon ist die Einschätzung des Tierarztes, ob ggfs. Bewegungsübungen und/oder Massagearten einem weiteren Wohlbefinden des Tieres zuträglich und sinnvoll erscheinen.
Achtung!: Die Diagnose wie auch die medizinische Behandlung des Tieres nach ärztlicher Kunst und Handelns ist und bleibt ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten!
Nach Abschluss oder parallel der tierärztlichen Versorgung kann der Tierarzt Sie aber als Hilfesteller/In/Assistent/In für Hilfestellung in ihrem Fachbereich (je nach Ausbildungsstand und Verlässlichkeit) beiziehen.
Entsprechender Erlass des BMG regelt dazu den Einsatz als Hilfesteller/In.
Genaue Auskunft bitte dazu bei Frau Mag.a. Zorn.
Ja.
Der Erlass des BMG zum Thema: "Tierphysiotherapie" aus dem Jahre 2014 (welcher aktuell ist und 2021 nochmals ausgegeben wurde) regelt genau eine mögliche Zusammenarbeit des/der: Tiermasseur/In und Tierbewegungslehrer/In -Trainer/In mit dem Tierarzt als mögliche(r) Hilfesteller/In /Assistent/In. Dazu kann natürlich eine genaue Information bei uns angefordert werden.
Zuständig: Frau Mag.a. iur. ZORN.
Ja. Am gesunden Tier.
Sie lernen ein breites Spektrum an Anwendungen, welche das Wohlbefinden des Tieres erhalten und auch steigern helfen. Achtung!: Bietet Ihnen das Tier im Verhalten oder der Bewegung Auffäligkeiten, ist umgehend der Tierbesitzer und/oder Tierarzt/In zu informieren und die Arbeit einzustellen.
In weiterer Folge kann der Tierarzt aber wieder auf Ihre Fähigkeiten zurückgreifen.
Nein.
Absolutes Verbot!.
Sie machen sich (zurecht) strafbar.
Dieses Verhalten wird vom Verband mit dem Ausschluß geahndet.
Ja.
Die Behandlung nach der Kunst der Tiermedizin. Dazu gehören auch alle Untersuchungstechniken und Formen, wie diese der Tiermedizin daher auch dem Tierarzt vorbehalten sind. Eine klare und berufsspezifische Differenzierungen zu unserer Form der Anwendungen wie Massagen udgl. sind im Lehrkontext berücksichtigt.
Die Bezeichnung: "Behandlung" obliegt dem Tierarzt.
Der Fachterminus in der Tiermassage lautet: Anwendung.
Die Tierärztekammer anerkennt nur Zusatzqualifikationen, welche der tierärztlichen Ausbildung (in Grundlage oder ergänzend) zuzuschreiben sind.
Die Lehre von tierärztlichen Tätigkeiten ist und bleibt zurecht der Vetmeduni Wien vorbehalten.
Nein.
Die Ausbildung zielt auf die Ausbildung von medizinisch und fachlich sowie thematisch nicht vorgebildeten Teilnehmer/Innen ab.
Ja.
In sehr gut funktionierenden Kooperationen mit bekannten Tierärzten und Tierärztinnen, welche die Qualifikationen unserer Absolventen (bedingt durch die gebotene Qualität) auch sehr schätzen!
Gerne informieren wir sie darüber.
Die angebotene Ausbildung ist aus Sicht der fachlichen Tiefe und Qualität derzeit in Österreich einzigartig.
Mittlerweile gibt diesbezüglich sogar aus Deutschland und der Schweiz anfragen. Das unterstreicht unsere Qualifikation!.
Je nach Lerntyp ca. 8-14 Stunden pro Woche zusätzlich.
Die Gesamtausbildung entspricht daher den Kriterien für eine Bildungskarenz.
Dann stellen wir Ihnen selbstverständlich im folgenden Jahrgang kostenfrei einen Platz zum Weitermachen zur Verfügung!
Kostenfrei haben unsere Studenten die Möglichkeit, mit einer bereits gewerblich arbeitenden Kollegin, einen Tag in der Praxis zu verbringen.
Wir stellen allen Absolventen und Absolventinnen bei erfolgreichem Abschluss unsere Lehrgänge ein entsprechendes Zertifikat aus.
Sie können sich je nach Interesse entweder am Institut mit Schwerpunkt: Pferd, oder Kleintier anmelden. Wir beraten Sie gerne!