Rechtsgrundlagen und fachliche Verantwortung

Ausbildung zum Berufsbild: Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer

Die Ausbildungen der ARGE Tiermassage Österreich verbinden fundierte Fachkompetenz mit einem klaren Verständnis der in Österreich geltenden rechtlichen Grenzen.



Unsere Ausbildungsinhalte sind auf das freie Gewerbe des Tiermasseurs und Tierbewegungslehrers/-trainers ausgerichtet. Sie orientieren sich an den fachlichen Ausbildungsempfehlungen der Wirtschaftskammer Österreich und grenzen sich konsequent von diagnostischen, therapeutischen und anderen tierärztlich vorbehaltenen Tätigkeiten ab.

Ausbildung und Berufsausübung – klare Grenzen

Die Ausbildung vermittelt fachliche Kenntnisse und praktische Kompetenzen in Tiermassage, funktioneller Bewegungslehre und tiergerechtem Training. Der Abschluss dokumentiert eine privatrechtliche Qualifikation, begründet jedoch weder eine Gewerbeberechtigung noch eine Befugnis zur Ausübung tierärztlich vorbehaltener Tätigkeiten.


Zulässiger Tätigkeitsbereich


Eine selbständige Tätigkeit ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Gewerbeberechtigung und der gesetzlichen Grenzen zulässig.


Sie umfasst nicht-medizinische Anwendungen am gesunden Pferd zur Unterstützung des Wohlbefindens sowie klar abgegrenzte Bewegungs- und Trainingsangebote.


Untersuchung, Diagnose, tierärztliche Behandlung, Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation sind nicht Bestandteil des Berufsbildes. Bei Schmerzen, Verletzungen, Krankheitsanzeichen oder unklaren Bewegungsauffälligkeiten wird keine eigenständige Anwendung begonnen beziehungsweise fortgesetzt und eine tierärztliche Abklärung empfohlen.


Eine Heranziehung als Hilfsperson gemäß § 15 Tierärztegesetz ist nur im konkreten tierärztlichen Verantwortungsbereich und unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen möglich.


Der Ausbildungsabschluss allein begründet weder diese Stellung noch eine eigenständige Tätigkeitsbefugnis.


Medizinische Fachbegriffe werden innerhalb der Ausbildung ausschließlich zur Wissensvermittlung und zur klaren Abgrenzung beruflicher Zuständigkeiten verwendet.


Verf.: ARGE Tiermassage Österreich, 2026



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